Terminvereinbarung

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Erstgespräch

Wir versuchen Ihnen zeitnah einen Erstgeprächstermin anzubieten, damit Sie uns kennenlernen können. Im Zuge des Gespräches lässt sich in der Regel abschätzen, ob ambulante Therapie indiziert ist und ob wir ein geeignetes Unterstützungsangebot machen können, ggf. lässt sich erörtern welche anderen oder ergänzenden Hilfemassnahmen infrage kommen. Sie würden einen ersten Eindruck von uns gewinnen und könnten dann entscheiden, ob eine Psychotherapie bei uns für Sie grundsätzlich vorstellbar wäre.


Wartezeiten

Herr Aurum führt eine „aktive“ Warteliste. Klienten, die im Erstgespräch den Eindruck gewonnen haben, dass sie von der therapeutischen Zusammenarbeit profitieren könnten, können ihren Therapiewunsch einmal pro Monat per E-Mail aktualisieren. Freiwerdende Terminslots werden dann nach dem zur Verfügung gestellten Zeitfenster in der Reihenfolge der Anfragen besetzt.


Frau Ries: Aktuell beträgt die Wartezeit bis zu einem regulären Therapieplatz ca. 24 Monate. Sprechstundentermine für Einzeltherapie bitte über die TSS (Tel. 116117) vereinbaren.

Sprechstundentermine für Gruppentherapie sind kurzfristig möglich.

Zeitfenster für therapeutische (Gruppen-)Sitzungen liegen nur im Vormittagsbereich zwischen 9-13 Uhr.


Für Therapieplatzanfragen können Sie sich mit uns gerne per Mail unter info@therapie-frohnhausen.de  in Verbindung setzen, als nützlich haben sich die folgenden Informationen erwiesen:

- Name, Alter, Geschlecht

- Art und Zeitpunkt des Beginns der Beschwerden

- Angabe Ihrer Arbeitszeiten bzw. der Zeiten, zu denen Sie therapeutische Sitzungen wahrnehmen können


Fernmündlich erreichen Sie uns zu den Zeiten der telefonischen Sprechstunde (dienstags und freitags von 10:00 bis 11:00 Uhr) unter der Nummer:

0201 453 229 35.


Die Psychotherapierichtlinien setzen eine regelmäßige Bearbeitungsfrequenz von einer Sitzung pro Woche voraus, deshalb haben Klienten i.d.R. feste wöchentliche Termine. Arbeitnehmer, die an einer therapiebedürftigen Störung leiden, haben einen Anspruch auf Behandlung; damit diese Behandlung möglich wird, gilt es mit dem Arbeitgeber für die Therapiedauer ein Abkommen zu treffen, das einen regelmäßigen, wöchentlichen Termin ermöglicht (z.B. Berücksichtigung bestimmter Wochentage bei der Dienstplangestaltung, Erweiterung von Gleitzeitmöglichkeiten o.ä.). Dies in die Wege zu leiten ist die Aufgabe des Arbeitnehmers.


Hinweis zum Datenschutz bei Kontaktaufnahme per Email

Wir möchten Sie eindringlich darauf hinweisen, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen

kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Sofern Sie mit einer Antwort per E-Mail einverstanden sind, benötigen wir Ihre ausdrückliche formlose Erklärung in Ihrer E-Mail. Ansonsten können wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht antworten.